Rad/Reifenkombination zu Breit?! TÜV Eintragung

  • Hallo liebe Gemeinde! Stehe vor einem erneuten Problem.
    Ich habe mir Eibach Federn verbauen lassen und wollte die direkt zusammen mit meinen "ASA AR6 215/35 18" eintragen lassen.


    Nur meinte der Freundliche dass dies sein TÜV Prüfer nicht macht, da die Felge zu weit aus dem Radkasten rausschaut und die Lauffläche vorne an der Frontstoßstange nicht komplett abgedeckt sei.



    Frage ist ob ich es bei einem anderen TÜV Prüfer probieren soll. Was meint ihr?! Gibt es da keine Möglichkeit?


    Teilgutachten sind für Federn und Reifen vorhanden!


    Habe mal Fotos gemacht um euch das Dilemma zu zeigen!


    Liebe Grüße :)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist 8,5x18 Et35, oder?


    Es gibt hier welche, die die Maße eingetragen bekommen haben. Da muss man aber schon den richtigen Prüfer kennen/finden, denn wen man ehrlich ist, gucken die vorne bereits gut raus. Mit 8x18 ET35 wäre es einfacher.

  • du könntest sogar locker noch 5mm spurplatten drauf machen und es wäre noch immer tüv konform <<< laut bildern.


    aber so hart es klingt, hier hilft nur eines: geh zu nem anderen prüfer/pfrüfstelle.
    bei diesen unternehmen darf leider jeder selbst entscheiden was er einträgt und was nicht... es gibt leider viel zuviel "prüfer" die absolut keine ahnung von der materie besitzen und dann einfach behaupten so trägt man das nicht ein.


    bei meinem 2er golf mit motorumbau damals auch nen prüfer erwischt, euro2 geht nicht > nur mit abgasgutachten (1200€), rückbank austragen wegen angeblich falscher achslasten usw usw, die liste war ellen lang und hätte die ganzen eintragungen mit ca 2000€ veranschlagt...
    dann ab zu nem anderen prüfer und der war hellauf begeistert mit der aussage "wenn jeder solch saubere motorumbauten abliefern würde, hätte er nen easy job" und dann ohne abgasgutachten euro2 bekommen ... alles eingetragen für nicht mal 250€.


    deswegen der bekannte spruch aus der tuning szene... macht der prüfer auf dumm oder ist dumm, geh zu einem der ahnung hat.



    und zum rechtlichen zwecks der reifen/profil... die lauffläche, nicht die reifenkante muss abgedeckt sein, und zwar oben am radlauf zu 30%.

  • Abnahme so no way.


    Wenn der Pürfer nach EU Norm Prüft, dann muss der Reifen mit der Felge abgedeckt sein. Nach Deutscher Norm reicht nur die Lauffläche des Reifen.


    Auf meinem Golf 5 bin ich auch 18er gefahren. Nach EU Norm no way. Hat der TÜV auch nicht gemacht. Bin zu einer freien Prüfstelle, dieser sagte EU ist ihm egal, er Prüft nach Deutscher Norm.


    Du muss den passenden Prüfer finden.

    Polo 1.2 TSI DSG Highline
    Bestellt 11.01.2016
    Auftragsbestätigung 19.01.2016
    Willkommens Paket 10.02.2016
    FIN auf meinauto online 12.02.2016
    Gebaut 12.02.2016
    Handbuch online 13.02.2016
    Abholtermin wurde am 19.02.2016 für den 20 03.2016 gemacht.

  • Also die neuen Richtlinien sehen vor:


    Im Bereich von 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte muss die Gesamtbreite des Reifens im Übrigen voll abgedeckt sein


    deshalb gibt es z.B. beim Polo diese Plastiklippen am hinteren Kotflügel.


    Früher war die Lauffläche ausschlaggebend (Damals waren deshalb extremes Ziehen der Reifen "IN" )


    Gruß DerGulli

  • Mal angenommen ich erwische einen gnädigen Tüver, ist mir dennoch was in den Teilgutachten von Rad/Federn aufgefallen:


    Teilgutachten Eibach Federn:


    "Special wheel/tyre combinations


    Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von


    Sonder-Rad-Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:


    Es Iiegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
    Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten."


    Nun steht aber in dem Gutachten in der Auflage vom Polo:


    "A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen"


    Heißt das, ich kann aus Kombination beider Teilgutachten keine Eintragung nach $19 machen lassen?


    Grüße :)

  • Nein, da kannst keine Anbauabnahme nach Paragraph 19.3 machen lassen, sondern nur ne Einzelabnahme nach Paragraph 19.2. Das darf in den alten Bundesländern nur der Tüv und in den neuen Bundesländern die Dekra.
    Ist aber eigentlich immer so bei der Kombi Fahrwerk/Felgen.

  • Doch kannst du. Es müssen Fahrwerk und Räder zusammen geprüft werden. Es wird beides eingetragen und von den kosten macht es 2x Eintragung.

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  • Nein, da kannst keine Anbauabnahme nach Paragraph 19.3 machen lassen, sondern nur ne Einzelabnahme nach Paragraph 19.2. Das darf in den alten Bundesländern nur der Tüv und in den neuen Bundesländern die Dekra.
    Ist aber eigentlich immer so bei der Kombi Fahrwerk/Felgen.

    Hi Daniel,
    das ist nicht korekt :( ich wohne in den alten Bundesländern und bei mir hat die Kombi ohne Probleme die Dekra eingetra :whistling: gen

    • Offizieller Beitrag

    2x "Kosten Eintragung" ist auch nicht korrekt! Es ist EINE Eintragung und wird bei einer 19.3 in 3 Stufen berechnet. Die höchste müssten 79€ sein und nennt sich "Abnahme umfangreich". Theoretisch könnten man dabei auch mit 20 Teilegutachten ankommen... Eine Einzelabnahme trifft in dem Fall hier auf keinen Fall zu.


    ZUSATZ: Der Passus "gesondert beurteilen" heißt auch genau gesondert und ist nicht mit "Abnahme durch einen aaS" zu verwechseln. Daraus machen unwissende oder faule PIs aber gerne eine Einzelabnahme nach 19.2 in Verbindung mit 21.

  • Also Fahrwerk Felgen wurde bei mir am Golf von der Küss eingetragen. Einmal Eibach Federn mit Ronal Aero 8x18 215/40R18


    Wurde gleichzeitig gemacht aber für jede Abnahme einzeln kassiert. Das aber hier so normal.

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    Abholtermin wurde am 19.02.2016 für den 20 03.2016 gemacht.

  • Also hier in den neuen Bundesländern schicken einen die Leute vom Tüv zur Dekra, wenn man Felgen und Fahrwerk machen will. Hatte deshalb eine gewisse Regel darin gesehen. Aber gut zu wissen.
    Habe ich ja die Hoffnung auch noch meine Eintragung zu bekommen

  • Eine Einzelabnahme trifft in dem Fall hier auf keinen Fall zu.


    ZUSATZ: Der Passus "gesondert beurteilen" heißt auch genau gesondert und ist nicht mit "Abnahme durch einen aaS" zu verwechseln. Daraus machen unwissende oder faule PIs aber gerne eine Einzelabnahme nach 19.2 in Verbindung mit 21.


    Das Zauberwort heißt "Gegenseitige Beeinflussung" und hierzu gibt eine Liste von Änderungen, die sich gegenseitig beeinflussen. Darunter fallen auch Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit Fahrwerksänderungen. Dann gilt jedes Teilegutachten für sich und wäre §19.3 aber in der Kombination ist es eine Begutachtung nach §21 unter Beachtung des §19.2. Ausnahme: In den Teilegutachten ist jeweils die andere Änderung schon berücksichtigt. Verbindliche Arbeitsanweisung an alle aaSoP/PI


    Es gibt halt eine Reihe von Prüfingenieuren, die sich einen feuchten Kerricht um das Thema kümmern und alles nach §19.3 eintragen, wobei die Eintragung damit anfechtbar ist. Mittlerweile ermittelt die Polizei bei besonderen Auffälligkeiten nicht nur gegen den Fahrer/Halter sondern auch gegen den Prüfingenieur.