Beiträge von Daniela

    Laderschaden. Ansonsten scheinbar Glück gehabt.
    Geschätzte Rep.-Kosten ca. € 3000,-
    Fahrzeug fällt wohl laut FIN in die TPI.
    Heute hat es die Reparaturfreigabe von ABT gegeben, wobei wohl VW den Schaden übernimmt.


    Der Freundliche ist tatsächlich sehr freundlich und hilfsbereit. Das man sich mit ABT auseinandersetzen musste war kein Problem.


    Fahrzeug soll Anfang nächster Woche fertig werden.

    Das tut mir wirklich leid für dich und ich hoffe du hast 'ne Garantieverlängerung :/ Laut deinem Profil wurde bei dir ja von Abt an der Leistungsschraube gedreht, wurde denn auch Hardware (z.B. Downpipe) geändert?
    Gruß aus Bonn 8)


    Noch ist das Fahrzeug in der 2-Jährigen Werksgarantie und ABT übernimmt diese Garantie uneingeschränkt. Aber ich habe wohlweislich eine Garantieverlängerung von ABT gekauft.
    Hardware wird bei dem offiziellen Tuning nicht geändert.


    Wenn ich so darüber nachdenke hat sich der Schaden angekündigt.


    Unruhiger Leerlauf seit ca. 2-3 Wochen. Nicht beunruhigend aber spürbar.
    Am Tag vor dem Schaden hat es ein Geräusch gegeben, als wenn ein Stein aufs Dach knallt. Bei 100 km/h im 6. Gang. Ich habe aber auf dem Dach keine Spuren eines Einschlags gefunden.
    Fahrzeug lief unauffällig. Bin am Abend noch 230 km/h gefahren.


    Am Schadentag ist der Motor gleich nach dem Starten wieder ausgegangen und beim 2. Startversuch auch schlecht angesprungen. Ungewöhnliche Geräusche gab es nicht.


    Dann der Schaden selbst:
    3. Gang, Vollgas: Bei 5000 1/min abrupt kein Vortrieb mehr. Gas weg, wieder Gas gegeben, kein Vortrieb.
    Dann dunkler Rauch im Rückspiegel erkennbar. Anschließend ging die gelbe Kontrollleuchte an.
    Der Rauch ist wohl auf das zu fette Gemisch zurückzuführen, da dem Motor ja die Luft gefehlt hat.
    Wenn Öl oder Wasser verbrennt sieht das anders aus.
    100 km/h im 6. Gang gingen noch bis zum Rastplatz.
    Motor aus, dann Haube auf und mal dumm gucken.
    Motor nochmal kurz gestartet und dann hörte man den Turbo schleifen.


    Fahrzeug steht jetzt beim Freundichen. Mal sehen, was die am Montag sagen.
    Ich hoffe, die stellen sich nicht an, da sie mit ABT abrechnen müssen.

    Das Phänomen kann ich leider auch bestätigen. In den Wintermonaten kein Ruckeln. Sobald es warm wird kommt der kurze Ruck vor. Niemals morgens, aber immer nach langer Standzeit über Tag. Es ist leider nicht wirklich Reproduzierbar. Es gibt auch warme/heiße Tage, wo es nicht vorkommt.


    Durch das härtere Lager der Drehmomentstütze ist es deutlich weniger zu spüren, aber immer noch da. Vom Gefühl her würde ich entweder einen Zündaussetzer auf allen Zylindern oder eine kurze Unterbrechung in der Kraftstoffversorgung vermuten.

    Der Paragraph 49 StVZO regelt die Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlagen und der Paragraph 54 die Fahrtrichtungsanzeiger.
    Du meinst sicher die §§ 49a und 54a StVZO.


    Der § 49a StVZO regelt die Beleuchtunsgeinrichtungen am Fahrzeug und nicht im Fahrzeug.
    Der § 54a StVZO die Innenbeleuchtung in Kraftomnibusse


    Zitat

    (1) Kraftomnibusse müssen eine Innenbeleuchtung haben; diese darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht beeinträchtigen.


    Wenn dem so wäre, wie du schreibst, müsste die Innenraumbeleuchtung Bauartgenehmigt sein und in den Paragraphen 49a bis 54b besonders gelistet sein.


    Der §49a StVZO Abs. 1 besagt: An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.


    Nach deiner Auslegung wären damit die Innenraumleuchten grundsätzlich unzulässig.


    Wenn es eine Ordnungswidrigkeit ist, bedarf es einen entsprechenden Paragraphen in der Verordnung/Gesetz, die einen Verstoß gegen Vorschriften zur Ordnungswidrigkeit oder Strafttat macht. Dann bitte hier den Tatbestand mit Quellenangabe angeben, damit deine Aussage nachvollziebar wird.

    Ich hab mir sie gestern auch noch online bestellt. @Daniela hast du die Kappe bei der Anmeldung mit den KFZ Kennzeichen abgeben, oder als sie dir es Autoübergeben haben. Will meine Kappen nämlich dann auch sehr gerne am Samstag mitnehmen und vor Ort montieren lassen.


    Gruß, Schöne Ostern :disco:


    Ich habe Sie dem Typen, der uns das Auto erklärt hat, in die Hand gedrückt. Die bei der Anmeldung, wo du die Kennzeichen abgibst, haben keine Ahnung.

    Korrekt geht es darum, das der Fahrer im Innenraum von keinerlei direkter Beleuchtung "geblendet" werden darf, bei Dunkelheit, da sich das sonst die Pupillen des Auges zusammen ziehen und man nichts mehr sehen würde.
    Deshalb ist in einem Bus oder auch in Wohnmobilen Beleuchtung sehr wohl erlaubt, wenn der Fahrer in einer Art Kabine sitzt, die ihn vor der Beleuchtung schützt!
    Das ist im PKW nicht möglich, deshalb ist eine eingeschaltete Innenbeleuchtung während der Fahrt im PKW verboten, das hat nichts mit Blendung von anderen Verkehrsteilnehmern zu tun!


    Wenn deine Argumentation greifen würde, wären keiner Beleuchtungseinrichtungen im Fahrzeug verbaut.
    Weiterhin müsste in der StVO ein entsprechender Paragraph die Benutzung jeglicher Leuchtmittel im Fahrzeuginnenraum verbieten und nicht nur die. Entgegenkommende Fahrzeuge blenden gelegentlich auch.


    Bei einem vollintegrierten Fahrzeug sitzt der Fahrer in keiner Kabine, denn er sitzt in einem Teil des Wohnraums. Bei teilintegrierten Fahrzeugen ebenso.


    Die Benutzung der Innenraumbeleuchtung liegt alleine in der Verantwortung des Fahrzeugführers.


    Gesetzliche Regelungen hierzu gibt es meines Wissens keine. Wenn du aber mehr weist, dann bitte auch eine Quellenangabe.