CAYK als Motorkennbuchstabe habe ich noch nicht gesehen
Posts by nokton
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Das ist gezielte Verbreitung von Fehlinformation. Das Fachwort ist dann meist "Kundenbindung"
Gibt etliche gerichtliche Auseinandersetzungen dazu die fast ausschließlich für den Kunden entschieden wurden.
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Die Garantie bleibt erhalten, insoweit das mitgebrachte Öl die entsprechende Spezifikation besitzt und im versiegeltem Behälter angeliefert wird. Ansonsten müsste der Händler auf einen Garantie-/Haftungsausschluß verweisen.
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Die "Gasthaus" Argumentation ist über die Jahre doch stark ins wanken geraten. Ich habe persönlich kein Problem damit einen "angemessenen" Preis, vor allem für das Öl, zu bezahlen. Wucherpreise wie sie derzeit aufgerufen werden können aber in der Folge nur dazu führen, dass der Kunde sein Öl selbst mitbringt um zumindest ein Zeichen zu setzen. Und wie schon geschrieben wurde: der Arbeitslohn wird getrennt gezahlt.
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Grundsätzlich ist die Frage ob das Kühlwasser "außerhalb" oder "innerhalb" des Motors austritt. Außerhalb würde heißen das bei dieser Menge an Kühlwasserverlust irgendwo ein Leck sichtbar sein müsste. Innerhalb wird die Sache problematisch, da es vom AGR Kühler über Zylinderkopf bis Rumpf etliche Ursachen haben kann. Ist denn Abgas im Kühlwasser?
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Um ein Schließen des Themas zu verhindern bitte ich höflichst darum ein wenig auf eine zivilisierte Diskussionsethikete zu achten. Auch wenn es der Off Topic Bereich des Forums ist, muss nicht zwanghaft versucht werden den Kommentaren von zB Facebook in ihrem Ausarten Konkurrenz zu machen .
Danke -
Aux Stecker und Buchsen sind in der kleinen Dimension immer eine Schwachstelle. Kann der Fehler durch leichtes Wackeln am Stecker beseitigt werden, liegt es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an dieser Quelle.
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Ist schon ein paar Jahre her bei mir der Umbau, aber ich meine in Erinnerung zu haben, dass die Hupe nach dem Umbau umprogrammiert werden muss (Canbus/Linbus). Näheres dazu findet man im "großen" Umbauthread zum Lenkradumbau. Ist etwas Sucherei aber dort steht es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
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Je nach Fahrwerkstiefe ist ein Anschlagen der Antriebswelle an den Stabilisator wahrscheinlich; oder ein Anschlagen an den Rahmen (vorher meist Stabilisator im Weg). Die Koppelstange kann nicht an den Rahmen schlagen.
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Dafür gibt es keine ABE. Muss per Einzelabnahme eingetragen werden.
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Die 2mm bei der ET machen nichts aus. Man sollte nur beachten das der Abrollumfang des Reifens auf der AW Felge identisch zu dem des Reifens auf einer 15 Zoll 6R Felge laut "Papieren" ist. Da in der ABE der AW Felge sehr wahrscheinlich der 6R nicht aufgeführt ist, ist das ganze zwar nicht legal aber fällt in der Regel nicht auf und ist eher ein "Formalfehler" und keine "Gefährdung".
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Der Titel sagt leider nicht all zu viel . Bitte alle Maße angeben und eventuell Veränderungen am Fzg berücksichtigen. Geht es lediglich um das "Passen" oder steht auch eine Eintragung an?
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Falls eine ABE zu den Federn existiert ist diese nur mit Serien Rad/Reifenkombis gültig (habe zumindest noch nie etwas anderes gesehen). ABE für Federn und Felgen heben sich auf und eine "einfache" Abnahme ist mindestens erforderlich.
Davon ab würde ich auch von Federn abraten; bezahlt man am Ende meist doppelt...
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Definitiv richtig
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Du hast nur nicht das Lenkrad um das es in diesem Thread geht, also das "Top Sport" Lenkrad. Sonst ist alles so wie du geschrieben hast.
Ps: Alles zum Airbag natürlich nur unter den geltenden rechtlichen Voraussetzungen
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Du hast eine "sinnvolle" Antwort innerhalb kürzester Zeit erhalten. Wenn dir diese nicht ausreicht, steht dir eine Nachfrage dazu jederzeit frei. Die von dir aufgezählten und in diesem Forum ebenfalls diskutierten Inhalte sind richtig, aber einen "sinnlosen" Vorwurf daraus zu generieren und in Verbindung mit seiner eigenen Fragestellung zu bringen ist völlig daneben.
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In der Bucht gibt es zwar nicht unbedingt günstige aber sehr gute Rep. Handbücher in PDF. Das AGR zu "wechseln" ist schon nicht ganz einfach. Wie stellst du dir das "Plätten" in der Motorsteuerung denn vor? Selbst programmieren ist da eher ungeeignet...
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Im Artikel wird der Hintergrund der Angabe aber relativ deutlich benannt ;). Es geht lediglich um Nutzungsentschädigung und nicht um die "echte" Lebensdauer. Die Angaben in diesem Thread von +300.000km sind weitaus realistischer.
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@Max.6R Wen zitierst du mit deiner Aussage zur Lebenslaufleistung von 200.000km?
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Eine Einbauanleitung für das FW gibt es bei H&R nicht und die Einstellmaße sind wie schon erwähnt dem Teilegutachten zu entnehmen. Falls Referenzwerte wie zB "Restgewinde" benötigt werden, müssen diese über das vorherige Einstellen nach Teilegutachten generiert werden.