Mal angenommen ich erwische einen gnädigen Tüver, ist mir dennoch was in den Teilgutachten von Rad/Federn aufgefallen:
Teilgutachten Eibach Federn:
"Special wheel/tyre combinations
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es Iiegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten."
Nun steht aber in dem Gutachten in der Auflage vom Polo:
"A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen"
Heißt das, ich kann aus Kombination beider Teilgutachten keine Eintragung nach $19 machen lassen?
Grüße