Chiptuning-Nachweis z.B. per Kalibrierungs-Prüfnummer (CVN)

  • Hab ich ganz vergessen . . .
    Hier noch das "Gesetz", das die Ausgabe der CVN im OBD-Dialog verlangt:


    Regelung Nr.83 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen fürEuropa (UNECE)— Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Emission von Schadstoffen aus dem Motor entsprechend den Kraftstofferfordernissen des Motors [2015/1038]
    (Auszug)
    . . . .
    Ursrüngliche Fassung:
    6.5.1.5 Ab dem 1. Januar 2003 ist bei neuen Typen und ab dem 1. Januar 2005 bei allen Typen von Fahrzeugen, die in den Verkehr gebracht werden, die Kennnummer für die Softwarekalibrierung über die serielle Schnittstelle an dem Standard-Datenübertragungsanschluss zur Verfügung zu stellen. Die Kennnummer für die Softwarekalibrierung ist in einem Standardformat zu übermitteln.


    Aktuelle Fassung:
    6.5.1.5. Bei allen Typen von Fahrzeugen, die in den Verkehr gebracht werden, ist die Kennnummer für die Softwarekalibrierung über die serielle Schnittstelle des genormten Datenübertragungsanschlusses zur Verfügung zu stellen. Die Kennnummer der Softwarekalibrierung ist in einem genormten Format bereitzustellen.
    . . .

  • Ulf hast du dich noch immer nicht beruhigen können?


    Auch das wird man wenn es so weit ist manipulieren können.


    Hey die hacken den
    Bundestag und legen diesen für ne Ewigkeit platt, da wird so eine lumpige Nummer nicht die Hürde sein.


    Alles wird gut wenn es iiirgendwann mal so weit kommt, das sich jemand am Fahrzeug für diese Nummer interessiert.

  • Und alle mit einem nicht eingetragenen Alt-Tuning, die plötzlich keine TÜV-Plakette mehr bekommen (weil eine falsche CVN nach deutscher Logik ohne weiteres einen Generalverdacht auf Verschlechterung der Abgasgrenzwerte begründen kann *), gucken dumm aus der Wäsche.
    Dann werden die Preise beim Chiptuner zum Flashen der Originalsoftware rasant in Richtung des jeweiligen Neupreises für ein Motor-StG plus Anlernen der WFS ansteigen - und es wird insgesamt ein Millionen- oder Milliardengeschäft werden.


    *) da braucht man noch nicht mal in Richtung gefahrenerhöhender Leistungssteigerung prüfen, denn bei erhöhten Abgaswerten wegen bewußter Manipulationen am Fahrzeug stellt sich sofort die Frage nach dem emissionsgekoppelten Kfz-Steuersatz. Und schon bewegt man sich im Bereich der Steuerhinterziehung, die hierzulande ja gnadenloser bestraft wird als Mord und Kinderschändung zusammen :whistling:

  • Und wenn meine Mehrleistung nur vom Ladeluftkühler, Ansaugung, Downpipe und Abgasanlage kommt?
    Das kann bei manchen Fahrzeugen auch 80+ PS machen.

    Gehst Du bei den +80PS von Deinem 230PS-Golf aus? Das wären dann +35% in der Pmax, von denen die Elektronik trotz Dutzender Sensoren rund um den Motor nichts mitbekommen soll (damit sie nicht die Leistung auf den programmierten Wert runterregelt)?
    Vergiß es, das geht einfach nicht. Denn die OEM-Ladeluftkühler, Ansaugungen und Abgasanlagen sind zwar nicht immer optimal leistungsfreundlich, aber sie drücken auch im Teamwork ganz sicher nicht keine "eigentlich" programmierten 310PS auf reale 230PS.


    Wenn die Basis 1000PS hätte, könnte man der Elektronik mit solchen Umbauten vlt. unbemerkte +8% Pmax (bzw. +80PS) unterjubeln :S


    Um in den Leistungsregionen der Serien-Polos größere Gewinne zu holen ohne die CVN zu ändern, muß man leistungsrelevante Sensorsignale faken - auch bekannt als Zusatzboxen-Tuning.

  • Wieso sollte sich die Kalibrierungsnummer ändern, wenn man die Software nicht ändert, ungeachtet der verbauten Hardware?
    Und wenn sich die Nummer geändert hat(wegen Chiptuning), welches aber vom TÜV abgenommen wurde, warum sollte man dann keinen TÜV bekommen?

  • Wieso sollte sich die Kalibrierungsnummer ändern, wenn man die Software nicht ändert, ungeachtet der verbauten Hardware?

    Wo liest Du denn das?




    Zitat

    Und wenn sich die Nummer geändert hat(wegen Chiptuning), welches aber vom TÜV abgenommen wurde, warum sollte man dann keinen TÜV bekommen?

    Gleiche Frage wie oben . . .


    Ich schrieb: Und alle mit einem nicht eingetragenen Alt-Tuning, die plötzlich keine TÜV-Plakette mehr bekommen . . .