1.6 TDi Schraube von Injektorhalter abgerissen

  • Es wird dir wohl nichts anderes übrig bleiben:


    >> Fahrzeug reparieren lassen
    >>> Fahrzeug auf Schäden überprüfen
    >>>> Bei festgestellten Schäden erneut Kontakt mit der Rechtsschutz aufnehmen und Meldung an ADAC


    Aufgrund deiner Dokumentation (Fotos) solltest du im Schadensfall eher Vorteile haben.

  • Nette Themen!
    Fachlich ein Wahnsinn - doch leider wird meistens so gearbeitet. Viele glauben heute noch, ein Injektor ist eine Zündkerze.


    Was hilft dir weiter?
    *Rep. fertig machen lassen!
    *Dann prüfen auf Leistung, Dichtigkeit usw. Abgleichmengen via VAS bei warmen Motor zeigen lassen, und die Rücklaufmengendifferenz zwischen den neuen und alten Injektoren (hier in kaltem und warmen Zustand) erfragen! Wurde dies nicht gemacht, ist der Meister zu fragen, nach welchen Kriterien er die Reparatur "als gemacht" benennt.
    *Erst dann geht es zur Kasse!
    *Bei der Bezahlung versuchen, mittels Dokumentation die Reparatur "günstiger" zu machen. Nicht wirklich um den Betrag nahmhaft zu schmälern, sondern aus dem Grund, um deinen Zweifel an der fachgerechten Rep. anzumelden. Unbedingt etwas schriftliches verlangen. Am Besten auf der Rechnung dokumentieren, bzw. vermerken!
    *Bei der Rechnung auf den Text achten! Wurde eine nachfolgende technische Prüfung (Rücklaufmenge, Abgleichmenge) geprüft? Wenn nein, dann haben sie nur Injektoren getauscht, aber keine Leistung als Reparatur erbracht!


    **Ein Hausverbot gleicht einer Enteignung des Fahrzeuges!!! Es ist richtig, dass Kunden in der Werkstatt nichts zu suchen haben. Aber mit dem Meister oder einem dafür bestimmten Mitarbeiter MUSS ich mein Fahrzeug jederzeit sehen können. Ganz besonders, wenn niemand darauf arbeitet.


    In der Regel funktioniert nach der Reparatur alles wieder, wenn auch nicht fachgerecht repariert. Folgeschäden sind immer Streitschäden. Man muss hier abwägen zwischen dem Wert der eigenen Nerven und den sachlichen Fakten (Emotionen haben hier nichts zu suchen!).

    Und die Werkstatt hat Folgeschäden zu verantworten! Dabei geht es hier in Hauptsache um "die nicht fachgerechte Reparatur". Sie ist NICHT an die Garantiezeit der Werkstatt gebunden! D. h. bestehen nachweisbare Zweifel, weil wiederum Reparaturen auftreten, dessen Ursprung in der unfachmännischen Reparatur liegen können, ist ein Anspruch an die Werkstatt zu überlegen.


    lg
    ruptech

  • Das ist wirklich sehr bitter! Ich hoffe es wird sich alles zum Guten wenden.


    Was mir aber auffällt. Auf einem Bild sieht man, dass (wahrscheinlich durch das flexen) die rechte Seite deines Wagens zumindest (!) dreckig von den Spähnen (?) der Flex ist. Wenn da der Lack nun beschädigt ist, könnte man vielleicht was rechtliches einleiten oder?

  • Injektoren werden laut letztem Stand nichtmal getauscht, lediglich der Zylinderkopf.


    Die Stelle mit den Spänen werd ich mir definitiv ganz genau anschauen...


    Ob ich jemals eine Rechnung sehen werde ist die Frage. Eigentlich läuft das über die CarGarantie.


    Werde mir auf jeden Fall alles schriftlich geben lassen, sämtliche Dokumente zur Rücklaufmenge, zum verwendeten Öl sowie eine schriftliche Bestätigung über das verwenden eines Drehmomentschlüssels.


    Das erste was ich machen werde: in eine fachwerkstatt fahren, Ölwechsel machen lassen und das Altöl auf Späne überprüfen lassen. War erst vor 1000km beim Service - Longlife Intervall könnte das Todesurteil sein bei falschem Öl und Spänen

  • Es bleibt spannend!


    Ich könnte für so eine "Leistung" keinen Cent ausgeben. Da würde sich mein Magen zusammen ziehen, würde ich nur an den Ölwechsel denken.
    Klar, ich habe ja auch schon die Erfahrung, dass sich dann "die Werkstatt" aus der Schlinge zieht, weil ja dann eine andere Werkstatt einen Eingriff gemacht hat. Also aufpassen, dass da nicht ein Ballspielen zwischen den Werkstätten passiert, wo der Kunde nur zusehen kann! Für den Eintritt hat er ja schon bezahlt! Und wenn dann noch ein RA beim Ballspielen zuschaut wird es erst richtig spannend!


    Noch etwas am Rande: Wenn der Kopf getauscht wird, ist ein Ölwechsel nach getaner Arbeit (für mich jedenfalls) Pflicht. Ich sehe diese Pflicht aber aus Sicht der ausführenden Werkstatt!


    lg

  • Noch etwas am Rande: Wenn der Kopf getauscht wird, ist ein Ölwechsel nach getaner Arbeit (für mich jedenfalls) Pflicht

    Kann ich ruptech nur zustimmen, denn das ist ja so wie wenn man die Zylinderkopfdichtung erneuert.
    Somit wird durch die Demontage des Zyl.-Kopfes die Öl- und Wasserkanäle freigelegt, somit mischt sich wasser & Öl zwangsläufig.
    Kopfdichtung sollte bei sowas ja auch neu gemacht werden, oder liege ich da falsch?



    mfg
    Dukke2