ABE sinnvoll?

  • Im Prinzip sind die Ganzen ABEs ja für die Katz z.b. Fahrwerksfedern die ABEs gelten nur in Verbindung mit dem Originalzustand .Sobald andere Felgen oder ein Spoiler oder sonstges montiert ist muß Du ja doch zur Abnahme .Bei Spoilern und Lippen das selbe ABE ja aber nur für das Serienfahrzeug also warum der Quatsch ?

  • Seh ich ähnlich.
    Ich habe mir in meinem Polo ja das Scirocco Sport Lenkrad nachgerüstet. Und den Dachkantenspoiler vom GTI möchte ich ebenfalls. Beides wegen der ABE normal nicht möglich. Deswegen sehe ich das auch nicht so eng. Solange ich doch Original VW Teile anbaue (auch wenn sie von einem anderen VW Modell sind) ist es doch nicht schlimm und sollte VW egal sein, denn die verdienen an meinem nachrüsten ja auch mit 8o

    • Offizieller Beitrag

    Joar, das kenn ich auch nur so. Ist leider schon immer so. Damals war das bei meinem Golf mit den H&R Federn genau das gleiche. :thumbdown:


    Ich denke damit wollen die sich absichern, und wenn denn mal andere Felgen kommen, müssen die meistens sowieso eingetragen werden, von daher kann man dann auch gleich die Federn abnehmen lassen und dann braucht man auch nicht mehr die ABE der Federn mitschleppen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es da nicht eine Preisstaffelung?

  • Das ganze hat schon seinen Sinn!


    Es gibt zich verschiedene Zubehörfahrwerke und Rad-/Reifenkombis.
    Die können schlecht alle von einen Zubehörhersteller in der Freigabeerstellung untereinander getestet werden, ob mit diesen weiterhin jegliche Freigängigkeit gegeben ist.


    Daher sind i.d.R. alle Zubehörfelgen nur mit Serienfahrwerke gestestet, genauso wie umgedreht, alle Fahrwerke nur bei Serienbereifungen.
    Und genau dafür gilt dann eben nur die eintragungsfreie ABE, bzw.ABE/Teilegutachten mit Anbauabnahme STVZO §19(3).
    Federn/Fahrwerke mit geringer Tieferlegung haben offtmals einen vermerk, dass Sonder-Rad/Reifenkombis unbedenklich sind, wenn bestimmte Dinge eingehalten werden.


    Sobald eben eine Kombi vorliegt, welche in den Gutachten nicht vorgesehen/geprüft wurde, wird Einzelabnahme nach STVZO §19(2) fällig
    Die kosten der Einzelabnahme sind Aufwandsabhängig! D.h. wenn du bereits Gutachten/ABE's hast, braucht der Prüfer nur noch Freigängigkeiten prüfen und kann die bereits vorhanden Dokumente als Vergleichsgutachten nehmen. Im Grunde ist daher die 19(2) Eintragung nur geringfüg teurer als 19(3), da sich der Aufwand nur minimal erhöht. Bei meiner letzten Eintragung, waren gerade mal ca.5€ Unterschied.


    Hat man für seine Komponenten keinerlei Unterlagen, kann es aufgrund größerer Aufwändungen teurer werden, bzw. wenn es gar keine Dokumente gibt, eher uneintragbar!


    Ebenfalls gibt es noch unterschiede. Den §19(3) darf in grunde jeder Prüfer und Sachverständiger abnehmen (also auch die, welche bei den Werkstätten zum TÜVen rumeiern), den §19(2) genauso wie die Vollabnahme §21 wiederum nur Sachverständige die einer Technischen Prüfstelle angehören, im Westen die TÜVs und im Osten die Dekra

    • Offizieller Beitrag

    Richtig beim eintragen. ;) Egal, ob ABE oder Gutachten? ?(



  • Das ist ja alles richtig was du schreibst nur weißt du wieviele Teile ich mit ABE Verkaufe die trotzdem eingetragen werden müßen was meinst Du warum die meisten Firmen von den ABEs weggehen es gab und gibt immer Ärger mit den Kunden .Die kommen dann immer an ,"Sie haben doch gesagt das ist mit ABE" und dann kommt wieder JA ABER als bestes Beispiel H&R auf der Website von H&R werden alle Teile nur mit Gutachten angegeben in meinem Händlerkatalog stehen ABEs drin so schieben die mir den schwarzen Peter zu

  • Egal, ob ABE oder Gutachten? ?(

    Wie meinst du das?


    @fbptunestyle de


    Das deinige Problem liegt aber eher woanders!


    Der Sachverhalt, wie ich ihn oben beschrieben habe, existiert schon seit eh und je auf diese weiße!


    Das Problem ist nur, dass sich unwahre Sachen im WWW und Tunerkreisen verbreitet haben, welche gar nicht stimmen, bzw. nur halb! ... Aber immer weiter fleißig weitererzählt werden.


    Schaut man sich in Foren oder Tuningkreisen um, findet man ständig so allgemeine Aussagen wie "ABEs sind eintragungsfrei" oder "Hat E-Prüfzeichen, ist daher automatisch erlaubt"! Und das ist eben das Problem!!!
    Dass viele ABE's in manchen Fällen schon seit eh und jeh der zusätzlichen kostenpflichtigen Abnahme bedarf, ist einfach in diesen vielen Unwahrheiten baden gegangen!


    Und wenn H&R hier zwei verschiedene Dinge angiebt, ist das Problem bei H&R und nicht in der Sachlage das ABE's für die Katz sind ;)

    • Offizieller Beitrag

    Wie meinst du das?


    Ich mein das so: Macht das Preismäßig einen Unterschied, wenn ich etwas abnehmen lasse, wenn eine ABE oder Gutachten vorliegt? ?(

  • Ich mein das so: Macht das Preismäßig einen Unterschied, wenn ich etwas abnehmen lasse, wenn eine ABE oder Gutachten vorliegt? ?(

    Ja kommt drauf an ob 19(3) oder 19(2) gemacht wird, da kann es leicht differenzieren.


    Aber wenn jetzt Einzelabnahme fällig ist, sollte zwischen mitgebrachter ABE oder Gutachten kein Preisunterschied sein.
    Ich hatte bis jetzt erst eine Felgeneintragung wo ich nur ein Festigkeitsgutachten hatte, das wurde vom TÜV sofort akzeptiert und kostete auch nicht mehr wie mit ABE/Gutachten ... Aber wie ja weiter oben schon mal gesagt, die Preisstaffelung bei Eintragungen ist Aufwandsabhängig!

  • Von Festigkeits und Materialgutachten rate ich aus folgendem Grund ab


    ein Freund von mir hat bei München ein Maserati Autohaus und hat AZEV Felgen für Winterreifen verkauft mit Festigkeitsgutachten er hatte bei seinem Tüv keinerlei Probleme mit dem Eintragen .Die selben Felgen sollten in Berlin Eingetragen werden ohne Erfolg .Festigkeits und Materialgutachten liegen IMMER im Ermessen des Prüfers ,da sie ja nicht Fahrzeugbezogen sind

  • Ja stimmt, habe gleiche Felge (Original VW) auf 2 verschiedenen Fahrzeugen eintragen lassen, bei der ersten Eintragung, genügte dem Prüfer der Festigkeitsbachweis von VW und hat sie einfach mit Abmaße und VW Teilenummer eingetragen.


    Bei der anderen Eintragung war es dem anderen Prüfer nicht genüge, er holte sich Anhand der KBA-NR zusätzlich die genauen Freigabedaten der Felgen, und trug sie dann nach Hersteller, Abmessungen und KBA NR ein.


    Dauerte zwar gut doppelt so lange, aber kostete zum Glück auch nicht mehr ;)