Am 2. Juni vom Bundestag beschlossen: Viertes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
"Jedes erstmalig zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig auf dem Markt bereitgestellte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Empfangsgerät, das den Programmnamen anzeigen kann, muss mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben."
Also - demnächst Radios ohne RDS oder mit DAB+ (oder Internetradio)
Damit dürften insgesamt die Tage des UKW-Radios gezählt sein.