Hallo Freunde, ich habe einen schwarzen Polo 6R Bj 2013, 60 PS 1,2L. Schlüsselnummer: 0603 APM. Laut Coc/Übereinstimmung dürfen 215/40 R17 87T 7Jx17 ET 46 drauf.
Darf ich trotzdem andere Felgen fahren ohne Eintragung aber mit ABE?
Hallo Freunde, ich habe einen schwarzen Polo 6R Bj 2013, 60 PS 1,2L. Schlüsselnummer: 0603 APM. Laut Coc/Übereinstimmung dürfen 215/40 R17 87T 7Jx17 ET 46 drauf.
Darf ich trotzdem andere Felgen fahren ohne Eintragung aber mit ABE?
Ja, wenn die Auflagen der Abe eingehalten werden
Was für Auflagen? Wann müsste ich zum TÜV? Viele Felgen haben eine andere ET 46. könnte ich dann ET 35 oder 38 nehmen?
Solange dein Fahrwerk der Serie treu bleibt gibt es viele Felgen die du mit ABE auch mit dem genannten ET kaufen kannst.
Wenn du zB andere feder oder n Fahrwerk verbaust oder verbaut hast musst zur abnahme
Das wäre zB eine mögliche Auflage. Ob eine bestimmte Felge und vor allem die daraus resultierende RadReifenkombi eintragungsfrei ist, kann man aber erst entscheiden wenn die Abe vorliegt. Pauschal kann man daher nicht sagen ob eine Felge eintragungsfrei ist oder nicht.
Ohne Eintragung wird schwer, eintragen ist ja wenn der Rest Serie ist recht einfach, man muß halt einfach 55€ für einplanen und gut.
Also komme ich trotz ABE um einer Eintragung nicht herum?
Wenn der Rest am Auto Serie ist und in der ABE von der Felge der 6R Polo mit deiner Motorisierung drin ist (und keine besondere Einschränkung vermerkt ist) musst du nichts eintragen lassen.
Musst halt in die ABE schauen, was dort steht. Eventuell gibt es dort, in der ABE der Felge, Auflagen die erfüllt werden müssen, um die gewählte Felge auf dem Auto zu fahren.
Das hängt wie mehrfach erwähnt von den Auflagen in der Abe ab. Es ist keine Pauschalaussage möglich ohne die entsprechende Abe zu kennen
Edit: Zwei Stühle, eine Meinung
Wenn der Link funktioniert sollten die hier alle mit ABE für den POLO 6R Eintragungsfrei sein.
Aber Garantieren kann ich dir das nicht.
Felgen
und
Kompletträder
für
VW Polo
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17 Zoll
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Felgenoutlet
Danke.
was genau bedeutet:
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Ganz simpel ausgedrückt?
Der Reifen bzw die Felge darf nicht überstehen, sollte sie das doch tun muss wie in der ABE beschrieben die Maßnahme durch geführt werden.
Ich Zb fahre die Standart grösse von VW 7x17 ET 46 mit 215er bereifung und auf der hinterachse 40er und vorder ahcse 30er spuplatten.
Doof umgerechnet wären das dann vorne n ET von 31 und hinten n ET von 26.
Ich musste da nur die Übergangspunkte von Kotflügel und stossstange weg biegen.
Allerdings is bei mir auch der Federnsatz von H&R verbaut das eine Eintragung erfordert.
Bei einer ET von zB 38 musst dir keine sorgen machen das die Felgen überstehen