Mangel an der Rücksitzbanklehne

  • Im Grunde hast du mit der Information an die VW-Kundenbetreuung schon das richtige getan.


    Ob der nun als Lagerwagen stand oder nicht, ist in dem Fall völlig egal!! Man kauft doch auch nicht im Laden eine Kamera die schon 1 Jahr im Lager liegt und hat dann nur noch 1 Jahr Garantie. Die Herstellergewährleistung beginnt mit dem Tag der Erstzulassung und keinen Tag früher. Und die Beweislastumkehr beginnt mit dem Datum des Kaufs bzw. der Übergabe an dich und nicht mit dem Produktionsdatum.


    Hier ein Link, welches mehr Infos dazu gibt!

    • Offizieller Beitrag

    Mo hat eigentlich alle Fragen beantwortet, das Zauberwort ist eben "Beweislastumkehr" und das solltest du ruhig mal zur sprache bringen, so sehen die ganz genau, das du dich mit den Gesetzen ein wenig auskennst. Also solltest du deine Garantie auch durchsetzen, notfalls auch mit einem Anwalt (drohen). ;)