Im Grunde hast du mit der Information an die VW-Kundenbetreuung schon das richtige getan.
Ob der nun als Lagerwagen stand oder nicht, ist in dem Fall völlig egal!! Man kauft doch auch nicht im Laden eine Kamera die schon 1 Jahr im Lager liegt und hat dann nur noch 1 Jahr Garantie. Die Herstellergewährleistung beginnt mit dem Tag der Erstzulassung und keinen Tag früher. Und die Beweislastumkehr beginnt mit dem Datum des Kaufs bzw. der Übergabe an dich und nicht mit dem Produktionsdatum.
Hier ein Link, welches mehr Infos dazu gibt!