Ich muss mich nach langer Zeit auch mal wieder zu Wort melden:
Ich bin mit meinem Auto auch vom Abgasskandal betroffen, und habe bis jetzt, aus gutem Grund, auch noch keine Nachbesserungsaktion durchführen lassen...
Ich habe mich natürlich auch zur Musterfeststellungsklage gegen VW angemeldet und letztens Post bekommen. Ich habe auch soweit alle Daten eingegeben und nun das Vergleichsangebot vor mir liegen. Was mich jedoch etwas stutzig mach ist der §2.1 im Vertrag. Da heißt es:
"Mit Abschluss dieser Einigung erledigen sich alle Ihnen gegen Volkswagen möglicherweise zustehenden Ansprücke ... wegen" "2. der Überarbeitung Ihres Autos" ???
Heißt das jetzt, ich kann nach Vergleichsabschluss die Nachrüstaktion nicht mehr- oder nicht mehr kostenlos - durchführen lassen?
Zwei Telefonate mit meinem Autohaus und VW brachten mich in keinster Weise weiter.
Kann mir hier jemand ne Antwort geben oder hat sich damit auch schon befasst...