Ok, ich versuch mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Ich such da mal nach
Aber ich frage mich sonst wie kann z.B dieser Ford GT von Gaiger oder M6 G Power auf der Straße fahren, deren Abgasanlagen ebenfalls absolute einzelanfertigungen sind und messbar lauter als das Original sind.
Einzelanfertigung hin oder her, grundsätzlich dürfen sie nicht lauter sein als die Originalen... der Ford-GT von Geiger hat aber Beispielsweise das Glück, dass es keine COC-Papiere gibt und für das komplette Fahrzeug eine Einzelabnahme gemacht wird und hier die Werte erst ermittelt werden
Vereinfacht kann man sagen, wenn das komplette Fahrzeug neu Typgeprüft wird, dann kann man auch was an den Lautstärkewerten ändern. Steht beim G-Power M6 denn noch BMW in den Papieren, oder ist der Hersteller da G-Power??
Ich mein was wird denn eigentlich wenn man eine Komplettanlage einträgt alles geändert? werden da dann nicht auch die mit der neuen Anlage erreichten Lautstärke Pegel eingetragen!?
Nein, eigentlich das die vom Hersteller vorgegebene Lautstärke NIE überschritten werden und ist somit nicht eintragungsfähig, dass es manche Prüfer doch tun ist persönliches Glück, muss aber bei einer Kontrolle nicht akzeptiert werden.
Auch ein sehr Gutes Beispiel Klappensteuerung in Auspuffanlagen.
Manche Auspuff hersteller die Klappensteuerung incl. Bedienung verbauen und alles komplett legal eintragen werden auf Knopfdruck lauter.
Welcher Mensch kauft sich ne 2000€ Anlage wenn die nicht messbar lauter ist als der Serien zu stand?! (Außer der ist in Serie schon laut genug )
Achtung, DENKFEHLER... die Lautstärke wird im Rahmen der EG-Typengenehmigung nach einem genau festgelegten Schema ermittelt (Abstand, Last, Geschwindigkeit, Gang,...) Der Trick bei einer Klappenauspuffanlage ist nun, dafür zu sorgen, dass das Auto bei dem Messprozedere nicht zu laut ist und in den nicht relevanten Bereichen "Krach zu machen"
Als Beispiel, früher wurde das Fahrgeräusch ermittelt, in dem mit 50 km/h im "direkten Gang" an einem Messmikrofon vorbei gefahren wird und ab einem "Punkt X" voll beschleunigt werden musste.
Wenn also Auto A bei 50 km/h - 2200rpm gedreht hat und beim vollen Beschleunigen auf der Messstrecke bis 2800rpm hochgedreht hat, dann hat man dafür gesorgt, dass die Anlage ab 2900rpm "laut" geworden ist. Ob nun durch Klappen oder gezielte Resonanzen ist dabei egal.
Sollte ein ABE-Auspuff übrigens lauter sein, als er dürfte (bei Absorptionsdämpfern normal, da sie altern), dann wird überprüft, ob er "modifiziert" wurde (flexspuren, Schweißnähte,...) sollte das nicht der Fall sein, dann ist es nur ne OWI -> Auspuff verschlissen und kostet 20 Euro (kein Punkt) -> Bussgeldkatalog Nr. 219.
Sieht man allerdings, dass gebastelt wurde, dann ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis und kann deutlich teurer werden und zur Stilllegung führen.