Abgasmanipulation

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich wozu? Die Musterfeststellungsklage ist doch nur ein zahnloser Tiger, weil du als Verbraucher am
    Ende doch selbst klagen musst und sämtliche Risiken und Kosten selbst trägst.


    Die richtigen Sammelklagen z. B. von myRight tragen diese Risiken und behalten bei Erfolg einen Teil des Streitwertes. MMn. der bessere Deal.

    • Offizieller Beitrag

    Schaden hat @G40-TDI (noch) nicht erlitten, denn er besitzt das Fahrzeug ja noch. Will er allerdings das Auto verkaufen, hat er einen Wertverlust, der direkt aus der Abgasmanipulatition resultiert inkauf zu nehmen. Diesen kann er mit dem Schadensersatz z.T. ausgleichen.
    Ein vollkommen legitimer Vorgang.


    Meine persönliche Meinung dazu:
    Ja, VW erleidet dadurch finanzielle Verluste, die, durch die momentane Pandemie-Situation auch noch zusätzlich verstärkt werden. Ja, es wird sich irgendwann auch auf Arbeitsplätze auswirken, aber, VW als Konzern hat niemand dazu gezwungen seine Abgasreinigung in den Fahrzeugen per Software zu manipulieren. Das war schon die Entscheidung des Konzerns (und die der anderen Konzerne) selbst und nur weil andere Konzerne sich falsch verhalten, wird das eigene Verhalten dadurch nicht richtiger. Für VW, bedingt durch die Konzerngröße natürlich umso bitterer...


    Ein Gutes hat die Zahlung der Entschädigung doch auch für VW. Sie hätten auch dazu verdonnert werden können das Fahrzeug zurückzunehmen. Der Verlust wäre für den Konzern sicher höher gewesen. ;)

  • Allgemein, jeder hat seine Meinung dazu. Und dies spiegelt natürlich auch nur meine dazu wider.


    Ich denke z.B. nicht, dass wenn ich ein Auto kaufe, ich von einem gewissen Wiederverkaufswert ausgehen kann. Und dann "quasi darauf bestehen" kann. Z.b. Du kaufst Auto X und denkst nach 3 Jahren ist er noch ca. 20.000€ wert. Weil der Motor aber dann überdurschnittlich viel verbraucht (oder weil bei diesem Modell vermehrt irgendwelche Defekte auftreten) wird er aber am Gebrauchtwagenmarkt dann nur mit 10 bis 12.000 gehandelt. Keiner würde je daran denken desshalb eine Entschädigung vom Hersteller zu verlangen. Oder hat dies meines Wissens in diesem Ausmaß getan.


    Ein Bsp. Ein Bekannter hatte sich damals einen (den ersten) Corsa OPC über Mitarbeiterleasing geholt und wollte ihn dann nach 1 Jahr verkaufen.
    Der Wagen ging aber schlechter vorwärts als die meisten anderen in der Klasse. Hatte einige Defekte in dem ersten Jahr, und verbrauchte auch deutlich mehr als angegeben.
    Er bekam dann (nach langer Zeit) gerade mal 11.000 statt der geplanten mind. 15.000. Er hätte nie nur daran gedacht Entschädigung zu fordern.

  • Nun gut, ein Corsa OPC ist aber sicherlich kein Massenmodell, das darf man nicht vergessen.


    Ich gebe mal als Beispiel meinen vorherigen Twincharger mit 180PS an, mit dem ich nur Ärger hatte.


    Den hätte ich privat sicherlich nur weit unter Wert verkaufen können.
    Daher war ich bei einem markenfremden Händler um dort einen Neuwagen zu kaufen.
    Oh.... den möchte ich nur ungern in Zahlung nehmen....


    Letztlich blieb ich beim Konzern und bekam ein sehr gutes Angebot, das hatte ich auch so erwartet.


    Wenn man sich das jetzt mal in Hinblick auf Massenmodelle ansieht, kann ich den Ärger der Käufer voll nachvollziehen.

  • Ich muss mich nach langer Zeit auch mal wieder zu Wort melden:
    Ich bin mit meinem Auto auch vom Abgasskandal betroffen, und habe bis jetzt, aus gutem Grund, auch noch keine Nachbesserungsaktion durchführen lassen...


    Ich habe mich natürlich auch zur Musterfeststellungsklage gegen VW angemeldet und letztens Post bekommen. Ich habe auch soweit alle Daten eingegeben und nun das Vergleichsangebot vor mir liegen. Was mich jedoch etwas stutzig mach ist der §2.1 im Vertrag. Da heißt es:
    "Mit Abschluss dieser Einigung erledigen sich alle Ihnen gegen Volkswagen möglicherweise zustehenden Ansprücke ... wegen" "2. der Überarbeitung Ihres Autos" ???


    Heißt das jetzt, ich kann nach Vergleichsabschluss die Nachrüstaktion nicht mehr- oder nicht mehr kostenlos - durchführen lassen?
    Zwei Telefonate mit meinem Autohaus und VW brachten mich in keinster Weise weiter.
    Kann mir hier jemand ne Antwort geben oder hat sich damit auch schon befasst...

  • Wird dir wahrscheinlich nur ein Anwalt ganz genau sagen können.


    Aber aus Vergleichen kenn ich das selber. Man einigt sich auf Summe "x" und dann ist der der bezahlt hat raus und man verliert weitere Ansprüche was später als Folgeschaden entstehen könnte.


    Kannst nicht erst umrüsten und dann die Einigung eingehen?